LohnwesenBuchhaltungSteuerberatung
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Was ändert sich bei der Pauschalsteuersatzmethode?
Ab dem 1. Januar 2025 treten relevante Änderungen für Unternehmen in Kraft, die ihre Mehrwertsteuer nach der Pauschalsteuersatzmethode abrechnen. Diese Anpassungen betreffen insbesondere den Wechsel der Abrechnungsmethode, Korrekturen bei Vorsteuern sowie die Beantragung zusätzlicher Pauschalsteuersätze.
Beim Wechsel zur Pauschalsteuersatzmethode müssen Unternehmen die bisher geltend gemachte Vorsteuer auf dem Zeitwert der vorhandenen Gegenstände und Dienstleistungen korrigieren und an die ESTV zurückerstatten. Dies erfolgt in der letzten MWST-Abrechnung vor der Umstellung über Ziffer 415. Ein Wechsel ist frühestens nach einer ganzen Steuerperiode möglich.
Die wichtigsten Schritte für Unternehmen
Die ONE! Treuhand GmbH unterstützt Sie gerne bei der Anpassung Ihrer Abrechnungsprozesse und beantwortet Ihre Fragen zu den Änderungen bei der Pauschalsteuersatzmethode. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung!
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Weitere Informationen und rechtliche Grundlagen finden Sie unter:
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8152 Zürich-Glattbrugg
Tel.: +41 (0) 44 533 34 25
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