LohnwesenBuchhaltungSteuerberatung
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Ab dem 1. Januar 2025 treten wichtige Anpassungen bei der Abrechnungsmethode nach Saldosteuersätzen (SSS) in Kraft. Diese Änderungen sollen die MWST-Vorschriften präzisieren und die Deklarationspraxis vereinfachen. Unternehmen sollten die Neuerungen rechtzeitig prüfen und ihre Buchhaltung entsprechend anpassen.
Unternehmen, die ihre Abrechnungsmethode anpassen möchten, haben folgende Fristen zu beachten:
Die notwendigen Korrekturen müssen in der letzten oder ersten MWST-Abrechnung vor bzw. nach dem Wechsel vorgenommen werden.
Ab dem 1. Januar 2025 wird die bisherige 50%-Regel abgeschafft. Neu gilt die 10%-Regel: Jede Tätigkeit, die mehr als 10 % des steuerbaren Gesamtumsatzes ausmacht, muss separat mit dem entsprechenden Saldosteuersatz (SSS) abgerechnet werden. Dadurch sind neu mehr als zwei Saldosteuersätze für ein Unternehmen möglich.
Beispiel: Ein Sportgeschäft, das Sportartikel verkauft (SSS 2,1 %), vermietet (SSS 3,0 %) und Reparaturen durchführt (SSS 5,3 %), muss diese Tätigkeiten separat abrechnen, wenn sie einzeln mehr als 10 % des Umsatzes ausmachen.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Die Experten der ONE! Treuhand GmbH stehen Ihnen bei der Umsetzung der Änderungen gerne beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung!
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