LohnwesenBuchhaltungSteuerberatung
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Ab dem 1. Januar 2025 treten neue Regelungen zur Mehrwertsteuerbesteuerung elektronischer Plattformen in Kraft. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Rolle der Plattformbetreiber, die MWST-Deklaration und die Behandlung von Kleinsendungen. Unternehmen, die Waren über Plattformen verkaufen oder betreiben, sollten sich rechtzeitig auf die neuen Vorschriften vorbereiten.
Diese Regelung betrifft insbesondere grenzüberschreitende Lieferungen durch Plattformbetreiber.
Die neuen Bestimmungen gelten für Verträge, die ab dem 1. Januar 2025 auf einer elektronischen Plattform abgeschlossen werden. Für Verträge, die bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen wurden, findet Artikel 20a MWSTG keine Anwendung, selbst wenn die Lieferung erst im Jahr 2025 erfolgt.
Besondere Hinweise zur Deklaration und Abstimmung
Ab dem 1. Januar 2025 gilt der Plattformbetreiber gemäss Artikel 20a MWSTG als Leistungserbringer, wenn er über seine Plattform Käufer und Verkäufer zu einem Vertragsabschluss bringt. Aus MWST-Sicht entstehen dadurch zwei Lieferungen:
Verkäufer → Plattformbetreiber (steuerbefreit, Ziffer 220).
Plattformbetreiber → Käufer (steuerpflichtig).
Was Plattformbetreiber und Verkäufer jetzt tun sollten
Die Experten der ONE! Treuhand GmbH unterstützen Sie gerne bei der korrekten Umsetzung der neuen Vorschriften zur Plattformbesteuerung. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung!
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Weitere Informationen und rechtliche Grundlagen finden Sie unter:
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