LohnwesenBuchhaltungSteuerberatung
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Wer Kryptowährungen wie zum Beispiel Bitcoins, Ethereum oder Cardano (ADA) etc. besitzt, muss diese auch versteuern.
Grundsätzlich zählen Kryptowährungen zu Guthaben und werden im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis deklariert. Somit unterliegen sie der Vermögenssteuer. Jedoch gibt es auch die Möglichkeit, dass sie unter die Einkommenssteuer fallen (Mingin, Staking-Rewards, Lending-Rewards, Yield Farming etc.)
Um Ihnen die Aufgabe mit der Besteuerung von Kryptowährungen zu erleichtern, übernehmen wir gerne diese Aufgabe für Sie. Wir deklarieren Ihre Kryptowährungen korrekt, ersparen Ihnen falsche Einträge und können so auch Ihre Steuerbelastung senken.
Sie können sich auf unser Know-how und unsere Genauigkeit verlassen.
![]() | Rodolfo Intaglietta Treuhänder mit eidg. Fachausweis Dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling Geschäftsführer / CEO |
Eine Kryptowährung ist eine rein digitale Währung. Physische Banknoten oder Münzen gibt es daher nicht. Alternative Begriffe sind Cyberwährung oder Kryptogeld.
Der Hauptunterschied zwischen einer Kryptowährung und herkömmlichen Zahlungsmitteln besteht darin, dass die digitale Währung nicht durch eine Regierung oder Zentralbank kontrolliert und in Umlauf gebracht wird, sondern sie ist dezentral organisiert durch Privatpersonen, juristische Personen oder Dritte, welche Anteile an der jeweiligen Kryptowährung besitzen.
Wir zeigen Ihnen, was aus Ihrem Geld wird ...
... und nennen die Dinge beim Namen.
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