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Lohnabrechnung für Selbständige in der Schweiz

Die Lohnabrechnung ist ein wichtiger Aspekt der Finanzverwaltung, der nicht nur für angestellte Arbeitnehmer, sondern auch zu den Aufgaben von Selbständige gehört. Selbständige, welche Mitarbeiter beschäftigen, müssen eine korrekte und rechtzeitige Lohnabrechnung durchführen, um die Gehälter ihrer Angestellten zu berechnen und alle gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

13.07.2023 von Rodolfo Intaglietta
Letzte Aktualisierung: 22.08.2026
Anleitung
Fortgeschritten
10 Min

Key Facts zu diesem Artikel

Kurz-Zusammenfassung

Die Lohnabrechnung für Selbständige umfasst die Berechnung von Gehältern, die Berücksichtigung gesetzlicher Abzüge sowie die Einhaltung arbeits- und steuerrechtlicher Vorgaben. Selbständige mit Mitarbeitenden sind verpflichtet, Löhne korrekt abzurechnen, pünktlich auszuzahlen und alle relevanten Unterlagen ordnungsgemäss zu führen.

Was Sie hier lernen:

  • Rechtliche Grundlagen der Lohnabrechnung für Selbständige
  • Erfassung und Verwaltung von Mitarbeiterdaten
  • Berechnung von Gehältern inklusive Zusatzleistungen
  • Abzüge und Sozialabgaben in der Lohnabrechnung
  • Erstellung und Aufbewahrung von Lohnabrechnungen
  • Automatisierung und externe Unterstützung bei der Lohnabrechnung

Voraussetzungen

Grundkenntnisse

Benötigte Tools:

  • Mitarbeiterdaten (Name, Adresse, AHV-Nummer, Zivilstand, Quellensteuerstatus, Bankverbindung)
  • Arbeitsverträge
  • Lohnabrechnungen
  • Unterlagen zu Sozialversicherungsbeiträgen
  • Buchhaltungssoftware oder Lohnabrechnungssoftware

Aktualisiert am 22. August 2026. Geprüft wurden die arbeitsrechtlichen Grundlagen, die Auszahlungstermine, die Aufbewahrungspflichten und die Aussagen zu Sozialversicherungsbeiträgen. Geändert hat sich seit der Erstveröffentlichung: Der Hinweis auf einen Mindestlohn als allgemeine arbeitsrechtliche Vorgabe wurde korrigiert — einen landesweiten gesetzlichen Mindestlohn gibt es in der Schweiz nicht, massgebend sind allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge, Normalarbeitsverträge und kantonale Regelungen. Die widersprüchlichen Angaben zum Auszahlungsrhythmus wurden an Art. 323 OR angeglichen: Der Lohn ist Ende jedes Monats auszurichten, sofern nichts anderes vereinbart oder üblich ist. Unverändert gültig sind: die zehnjährige Aufbewahrungsfrist nach Art. 958f OR, die Pflicht zur Abrechnung von AHV, IV, EO, ALV, BVG und UVG, der Quellensteuerabzug bei quellensteuerpflichtigen Mitarbeitenden sowie die Feststellung, dass die ordentliche Einkommenssteuer nicht vom Lohn abgezogen wird.

Lohnabrechnung für Selbständige

Die Lohnabrechnung ist ein wichtiger Aspekt der Finanzverwaltung, der nicht nur für angestellte Arbeitnehmer, sondern auch zu den Aufgaben von Selbständige gehört. Selbständige, welche Mitarbeiter beschäftigen, müssen eine korrekte und rechtzeitige Lohnabrechnung durchführen, um die Löhne ihrer Angestellten zu berechnen und alle gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

In diesem Artikel erklären wir die Grundlagen der Lohnabrechnung für Selbständige und wie sie den Prozess effizient gestalten können.

 

Rechtliche Grundlagen der Lohnabrechnung für Selbständige

Für Selbständige, die Mitarbeiter beschäftigen, gelten dieselben arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie für andere Arbeitgeber. Dies umfasst Regelungen zu Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Ferienanspruch und Kündigungsschutz. Einen landesweiten gesetzlichen Mindestlohn gibt es in der Schweiz nicht. Mindestlöhne ergeben sich aus allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen, aus Normalarbeitsverträgen mit zwingenden Mindestlöhnen sowie aus kantonalen Mindestlohnregelungen. Prüfen Sie deshalb für Ihre Branche und Ihren Kanton, ob und welche Mindestlöhne gelten. Es ist wichtig, sich über die geltenden Gesetze und Regelungen in Bezug auf die Lohnabrechnung zu informieren und diese einzuhalten.

 

Erfassung von Mitarbeiterdaten

Der erste Schritt bei der Lohnabrechnung ist die Erfassung der Mitarbeiterdaten. Dazu gehören Name, Adresse, AHV-Nummer, Zivilstand, eine allfällige Quellensteuerpflicht und die Bankverbindung. Diese Informationen werden für die Berechnung der Löhne und die Erstellung der Lohnabrechnung benötigt.

 

Berechnung der Löhne

Die Lohnberechnung für Selbständige kann komplex sein, da sie nicht nur den Grundlohn, sondern auch weitere Faktoren wie Überstunden, Boni, Provisionen oder Sachleistungen berücksichtigen muss.

Es ist wichtig, alle relevanten Informationen genau zu erfassen und den Lohn korrekt zu berechnen, um Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten zu vermeiden.

 

Abzüge und Sozialabgaben

Für die Lohnabrechnung müssen auch die Abzüge und Sozialabgaben berücksichtigt werden. Dazu gehören die Sozialversicherungsbeiträge an AHV, IV und EO, die Arbeitslosenversicherung, die berufliche Vorsorge (BVG) und die Unfallversicherung (UVG) sowie – bei quellensteuerpflichtigen Mitarbeitenden – die Quellensteuer. Die ordentliche Einkommenssteuer wird in der Schweiz nicht vom Lohn abgezogen, sondern von der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter selbst über die Steuererklärung abgerechnet.

Selbständige müssen sicherstellen, dass sie diese Beträge korrekt berechnen und rechtzeitig an die entsprechenden Behörden abführen.

 

Erstellung der Lohnabrechnung

Sobald die Höhe des Lohns und die Abzüge berechnet wurden, müssen Selbständige die Lohnabrechnung für ihre Mitarbeiter erstellen. Diese sollte alle relevanten Informationen wie den Bruttolohn, die Abzüge, den Nettolohn und den Abrechnungszeitraum enthalten. Die Lohnabrechnung kann in Papierform oder elektronisch erstellt und an die Mitarbeiter verteilt werden.

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Pünktliche Lohnzahlung

Selbständige sind gesetzlich verpflichtet, die Löhne pünktlich zum vereinbarten Termin auszuzahlen. Sind keine kürzeren Fristen oder anderen Termine verabredet oder üblich und bestimmt kein Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag etwas anderes, ist der Lohn Ende jedes Monats auszurichten (Art. 323 OR). Kürzere Auszahlungsrhythmen, etwa vierzehntäglich oder wöchentlich, sind zulässig, wenn sie vereinbart oder üblich sind. Wichtig ist, die Löhne fristgerecht zu überweisen und dies ordnungsgemäss zu dokumentieren.

 

Lohnbuchhaltung und Aufbewahrungspflicht

Selbständige müssen eine ordnungsgemässe Lohnbuchhaltung führen und alle relevanten Unterlagen für die Lohnabrechnung mindestens 10 Jahre lang aufbewahren. Dazu gehören die Lohnabrechnungen, die Arbeitsverträge, die Meldungen an die Sozialversicherungsträger und die Belege für die Abführung der Sozialabgaben.

 

Automatisierung der Lohnabrechnung

Die Lohnabrechnung kann zeitaufwändig sein, insbesondere wenn mehrere Mitarbeiter beschäftigt werden. Selbständige können von der Automatisierung der Lohnabrechnung profitieren, indem sie spezielle Software oder Dienstleistungen nutzen.

Diese automatisierten Systeme können die Lohnberechnung, die Abzüge und die Erstellung der Lohnabrechnung vereinfachen und die Arbeit beschleunigen.

 

Externe Unterstützung

Für Selbständige, die sich mit der Lohnabrechnung überfordert fühlen oder unsicher sind, gibt es die Möglichkeit, externe Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Steuerberater oder Lohnbuchhaltungsdienstleister können bei der korrekten Durchführung der Lohnabrechnung helfen und sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

Sie besitzen das nötige Know How zum Thema Lohnabrechnungen und unterstützen jeden Selbständigen bei der Aufgabe und stehen der Firma mit Tipps zur Seite.

Häufige Fragen

 

Muss ich als Selbständiger Lohnabrechnungen für mich selbst erstellen?

Als Selbständiger, der sein eigenes Unternehmen betreibt und keine Angestellten hat, müssen Sie in der Regel keine Lohnabrechnungen für sich selbst erstellen. Sie sind nicht als Arbeitnehmer Ihres eigenen Unternehmens anzusehen und unterliegen daher nicht den gleichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen.

Welche Informationen müssen in der Lohnabrechnung enthalten sein?

Die Lohnabrechnung sollte alle relevanten Informationen für den Arbeitnehmer enthalten, wie zum Beispiel den Bruttolohn, Abzüge für Steuern und Sozialabgaben, den Nettolohn, den Abrechnungszeitraum und den Namen des Arbeitgebers. Es ist wichtig, dass die Abrechnung klar und verständlich ist, damit der Arbeitnehmer die Berechnungen nachvollziehen kann.

Muss ich als Selbständiger Sozialversicherungsbeiträge für meine Angestellten zahlen?

Ja, als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Angestellten abzuführen. Dazu gehören Beiträge an die AHV, die IV und die EO, an die Arbeitslosenversicherung, an die berufliche Vorsorge (BVG) sowie an die obligatorische Unfallversicherung (UVG). Die Beiträge an AHV, IV, EO, ALV und BVG werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen; die Prämien der Berufsunfallversicherung trägt der Arbeitgeber allein.

Wie oft muss ich die Lohnabrechnung erstellen und die Löhne auszahlen?

Ohne andere Abrede oder Übung ist der Lohn Ende jedes Monats auszurichten (Art. 323 OR). Kürzere Rhythmen, etwa vierzehntäglich oder wöchentlich, sind zulässig, wenn sie vereinbart oder üblich sind.

Kann ich die Lohnabrechnung selbst erstellen oder benötige ich professionelle Hilfe?

Die Erstellung der Lohnabrechnung kann komplex sein, insbesondere wenn es um die Berücksichtigung verschiedener Abzüge und Sozialabgaben geht. Selbständige können die Lohnabrechnung selbst durchführen, sollten jedoch über Kenntnisse im Arbeits- und Steuerrecht verfügen. Viele Selbständige nutzen jedoch externe Dienstleister wie Steuerberater oder Lohnbuchhaltungsdienste, um sicherzustellen, dass die Abrechnungen korrekt und gesetzeskonform sind.

Was passiert, wenn ich Fehler in der Lohnabrechnung mache?

Fehler in der Lohnabrechnung können zu Unzufriedenheit bei den Mitarbeitern führen und sogar rechtliche Konsequenzen haben. Es ist wichtig, eventuelle Fehler frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren. Wenn Sie unsicher sind oder Fragen zur Lohnabrechnung haben, sollten Sie sich an einen Experten wenden, um Unterstützung zu erhalten.

Key Takeaways

  • Selbständige mit Mitarbeitern müssen eine korrekte und rechtzeitige Lohnabrechnung durchführen.
  • Es gelten dieselben arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie für andere Arbeitgeber.
  • Bei der Lohnabrechnung müssen Abzüge und Sozialabgaben berücksichtigt werden.
  • Unterlagen zur Lohnabrechnung müssen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.
  • Automatisierung und externe Unterstützung können Fehler vermeiden und den Prozess vereinfachen.

Die Lohnabrechnung für Selbständige ist ein wichtiger Prozess, der sorgfältige Planung und genaue Berechnungen erfordert. Selbständige müssen die rechtlichen Grundlagen verstehen, die Mitarbeiterdaten sorgfältig erfassen, die Löhne korrekt berechnen, die Abzüge und Sozialabgaben berücksichtigen und die Lohnabrechnung rechtzeitig und ordnungsgemäss erstellen.

Die Automatisierung der Lohnabrechnung und die Unterstützung durch Experten können dabei helfen, den Prozess effizienter zu gestalten und Fehler zu vermeiden.

Quellen

  1. Schweizerische Eidgenossenschaft. (2026, 1. Januar). Obligationenrecht (OR, SR 220), Art. 323 und 958f. Abgerufen am 22. August 2026, von fedlex.admin.ch
  2. Staatssekretariat für Wirtschaft SECO. (2026). Arbeitsrecht. Abgerufen am 22. August 2026, von seco.admin.ch
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Autor

Rodolfo Intaglietta

Rodolfo Intaglietta ist Gründer und Geschäftsführer der ONE! Treuhand GmbH. Als Treuhänder mit eidg. Fachausweis sowie diplomierter Experte in Rechnungslegung und Controlling begleitet er Unternehmerinnen und Unternehmer in der ganzen Schweiz mit klaren Zahlen, digitalen Prozessen und persönlicher Beratung auf Augenhöhe.

Der Abschluss „eidg. diplomierter Experte in Rechnungslegung und Controlling“ entspricht dem Qualifikationsniveau NQR 8 und liegt damit auf dem höchsten Bildungsniveau – vergleichbar mit einem Doktorat in Bezug auf fachliche Tiefe und Verantwortung.