WhatsApp

+41445333425

Telefon

+41 44 533 34 25

Email

welcome@onetreuhand.ch

+41 44 533 34 25

welcome@onetreuhand.ch

×

Nachzahlungen in die Säule 3a: Steuern optimieren wird jetzt leichter

Seit 2025 sind rückwirkende Einzahlungen in die Säule 3a möglich. Die neue Regelung eröffnet zusätzliche Spielräume in der Vorsorge- und Steuerplanung.

12.01.2024 von Rodolfo Intaglietta
Letzte Aktualisierung: 22.08.2026
Checkliste, Information
Anfänger
8 Min

Key Facts zu diesem Artikel

Kurz-Zusammenfassung

Seit dem 1. Januar 2025 können Vorsorgelücken in der Säule 3a nachträglich geschlossen werden. Diese Möglichkeit gilt ausschliesslich für Lücken, die ab 2025 entstehen, und ist an klare Voraussetzungen und Limiten gebunden. Richtig eingesetzt, lassen sich Altersvorsorge und Steueroptimierung sinnvoll kombinieren.

Was Sie hier lernen:

  • Neue gesetzliche Regelung zu Nachzahlungen in die Säule 3a ab 2025
  • Voraussetzungen für rückwirkende Einzahlungen
  • Maximalbeträge und Limiten bei Nachzahlungen
  • Praktisches Beispiel zur Schliessung von Vorsorgelücken
  • Steuerliche Auswirkungen und Planungsaspekte

Voraussetzungen

Kein Vorwissen nötig

Benötigte Tools:

  • Übersicht über bisherige Einzahlungen in die Säule 3a
  • Nachweis über AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen
  • Kenntnis der jährlichen Maximalbeiträge
  • Individuelle Vorsorge- und Steuerplanung

Aktualisiert am 22. August 2026. Geprüft wurden die Regeln zu Nachzahlungen in die Säule 3a, die Maximalbeiträge und die Voraussetzungen für einen Einkauf. Geändert hat sich seit der Erstveröffentlichung: Die Regelung ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft und nicht mehr angekündigt. Die frühere Aussage, es seien pro Jahr zwei volle Jahresbeiträge und damit CHF 14’516 möglich, war zu allgemein: Der Einkauf ist pro Jahr auf den kleinen Beitrag von CHF 7’258 begrenzt, und zwar auch für Personen ohne Pensionskasse. Die ordentlichen Maximalbeiträge betragen 2026 CHF 7’258 mit und CHF 36’288 ohne Vorsorgeeinrichtung. Der Hinweis, noch vor Ende 2024 einzuzahlen, ist entfallen. Unverändert gültig sind: Nachzahlbar sind nur Lücken ab 2025, rückwirkend höchstens zehn Jahre, Voraussetzung ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen, pro Jahresbeitragslücke ist nur ein Einkauf zulässig, und wer bereits Altersleistungen aus der Säule 3a bezogen hat, kann keinen Einkauf mehr leisten.

Was ist in der Säule 3a neu ab 2025?

Seit dem 1. Januar 2025 können Vorsorgelücken in der Säule 3a nachträglich geschlossen werden. Nachzahlbar sind ausschliesslich Lücken, die ab 2025 entstanden sind; frühere Jahre bleiben ausgeschlossen. Rückwirkend berücksichtigt werden höchstens zehn Jahre.

Da nur Lücken ab 2025 nachzahlbar sind, lohnt es sich, den Maximalbeitrag jedes Jahr laufend auszuschöpfen.

 

Voraussetzungen für Nachzahlungen

Voraussetzung für eine Nachzahlung ist, dass im betreffenden Jahr ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt wurde. Diese Bedingung gilt sowohl für Angestellte als auch für Selbständigerwerbende.

  • Die Obergrenze von 20 Prozent des Erwerbseinkommens gilt nur für Personen, die keiner Vorsorgeeinrichtung angehören. Wer einer Pensionskasse angeschlossen ist, kann unabhängig vom Einkommen den festen Maximalbeitrag einzahlen.
  • Der ordentliche Maximalbeitrag beträgt 2026 CHF 7’258 für Personen mit Pensionskasse und höchstens CHF 36’288 für Personen ohne Pensionskasse.

 

Limiten und zulässige Beträge

Der Einkauf ist pro Jahr auf den sogenannten kleinen Beitrag begrenzt, 2026 also auf CHF 7’258. Diese Obergrenze gilt auch für Personen ohne Pensionskasse. Wer einer Vorsorgeeinrichtung angehört, kann im selben Jahr höchstens CHF 7’258 ordentlich plus CHF 7’258 als Einkauf einzahlen. Wer keiner angehört, bis zu CHF 36’288 ordentlich plus CHF 7’258 als Einkauf. Pro Jahresbeitragslücke ist nur ein Einkauf zulässig.

Vorsorgen UND sparen?

Ja! Mit ONE! Treuhand Steuerberatung für Privatpersonen

Anfragen und absichern

 

Praxisbeispiel zur Veranschaulichung

Herr Müller weist Ende 2028 Vorsorgelücken aus den Jahren 2025, 2026 und 2027 auf. Zusätzlich leistet er im Jahr 2028 den ordentlichen Maximalbeitrag.

Zahlt er 2028 zusätzlich zum ordentlichen Beitrag einen Einkauf von CHF 7’258 ein, wird zunächst die älteste Lücke geschlossen. Ein allfälliger Restbetrag wird automatisch auf das nächstfolgende Jahr angerechnet. Eine weitere Nachzahlung im gleichen Jahr ist jedoch nicht möglich.

Eine zeitliche Aufteilung der Nachzahlungen auf mehrere Jahre hätte in diesem Fall möglicherweise steuerliche Vorteile gebracht.

 

Hürden bei Bezug und Einzahlung

Vorsorgelücken können nur dann geschlossen werden, wenn im betreffenden Jahr kein Bezug aus der Säule 3a erfolgt.

Dies ist insbesondere für Personen relevant, die ihre 3a-Bezüge gestaffelt planen oder sich kurz vor der Pensionierung befinden.

Häufige Fragen zu Buchhaltungskennzahlen

Welche Vorteile bringt die neue Regelung?

Nachzahlungen ermöglichen eine flexiblere Gestaltung des steuerbaren Einkommens und können helfen, Steuerprogression zu reduzieren.

Welche Folgen hat eine Erhöhung des Arbeitspensums eines Elternteils?

Ein höheres Einkommen kann zu stärkerer Steuerprogression führen. Vorsorgeplanung kann diesen Effekt nicht verhindern, aber zeitlich steuern.

Für welche Jahre kann ich Nachzahlungen leisten?

Nachzahlungen sind für Beitragslücken ab dem Jahr 2025 möglich. Frühere Jahre sind ausgeschlossen.

Welche Voraussetzungen gelten für Nachzahlungen?

Es muss ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz erzielt worden sein — sowohl im Lückenjahr als auch im Jahr des Einkaufs. Zusätzlich muss im Einkaufsjahr zuerst der volle ordentliche Jahresbeitrag einbezahlt sein. Wer bereits Altersleistungen aus der Säule 3a bezogen hat, kann keinen Einkauf mehr leisten.

Gibt es eine zeitliche Begrenzung?

Ja, Beitragslücken können bis zu zehn Jahre rückwirkend geschlossen werden.

Wie hoch ist die maximale Nachzahlung pro Jahr?

Zusätzlich zum ordentlichen Maximalbeitrag ist pro Jahr eine Nachzahlung bis zur Höhe des sogenannten kleinen Beitrags möglich.

Welche steuerlichen Vorteile entstehen?

Nachzahlungen sind vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig und können die Steuerlast senken.

Key Takeaways

  • Nachzahlungen in die Säule 3a sind ab 2025 erlaubt
  • Nur Vorsorgelücken ab dem Jahr 2025 sind nachzahlbar
  • Voraussetzung ist ein AHV-pflichtiges Einkommen
  • Der Einkauf ist pro Jahr auf den kleinen Beitrag von CHF 7’258 begrenzt
  • Pro Jahresbeitragslücke ist nur ein Einkauf zulässig
  • Steuerliche Effekte hängen stark vom Zeitpunkt ab

Die Möglichkeit zu Nachzahlungen in die Säule 3a erweitert den Spielraum in der Vorsorge- und Steuerplanung deutlich. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an eine saubere und vorausschauende Planung.

Wer diese Option optimal nutzen möchte, sollte die individuellen steuerlichen und finanziellen Auswirkungen frühzeitig prüfen lassen.

Quellen

  1. Schweizerische Eidgenossenschaft. (2025, 1. Januar). Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3, SR 831.461.3), Art. 7 und 7a. Abgerufen am 22. August 2026, von fedlex.admin.ch
  2. Bundesamt für Sozialversicherungen. (2026). Wie hoch ist der maximale Einkaufsbetrag in die Säule 3a? Abgerufen am 22. August 2026, von faq.bsv.admin.ch
  3. Bundesamt für Sozialversicherungen. (2025, 27. November). Ihr Beitrag an die 3. Säule. Abgerufen am 22. August 2026, von bsv.admin.ch
Ein kompetenter Steuerberater steht in einem modern eingerichteten Treuhand-Büro, bereit für mandantenorientierte Beratung.

Autor

Rodolfo Intaglietta

Rodolfo Intaglietta ist Gründer und Geschäftsführer der ONE! Treuhand GmbH. Als Treuhänder mit eidg. Fachausweis sowie diplomierter Experte in Rechnungslegung und Controlling begleitet er Unternehmerinnen und Unternehmer in der ganzen Schweiz mit klaren Zahlen, digitalen Prozessen und persönlicher Beratung auf Augenhöhe.

Der Abschluss „eidg. diplomierter Experte in Rechnungslegung und Controlling“ entspricht dem Qualifikationsniveau NQR 8 und liegt damit auf dem höchsten Bildungsniveau – vergleichbar mit einem Doktorat in Bezug auf fachliche Tiefe und Verantwortung.