Aktualisiert am 22. August 2026. Geprüft wurden die Anforderungen des Obligationenrechts an einen Abschluss nach anerkanntem Standard sowie die Liste der anerkannten Standards. Geändert hat sich seit der Erstveröffentlichung nichts an der Rechtslage. Ergänzt wurde die vollständige Aufzählung nach Art. 1 der Verordnung über die anerkannten Standards zur Rechnungslegung — neben Swiss GAAP FER, IFRS und US GAAP zählen auch IFRS for SMEs und IPSAS dazu; für Banken und Wertpapierhäuser sind die Rechnungslegungsvorschriften der FINMA gleichgestellt. Unverändert gültig sind: das Obligationenrecht als Mindeststandard, die Pflichtfälle nach Art. 962 OR, die Vorgabe, den gewählten Standard in seiner Gesamtheit anzuwenden, sowie die Einordnung der Standards nach Unternehmensgrösse und Anspruchsgruppen.
Bedeutung des Rechnungslegungsstandards in der Schweiz
In der modernen Geschäftswelt spielen Rechnungslegungsvorschriften eine entscheidende Rolle für die Transparenz und Vergleichbarkeit von Finanzdaten. Rechnungslegungsstandards definieren, wie Unternehmen ihre Finanzberichte erstellen und präsentieren. Sie schaffen eine gemeinsame Grundlage für die Beurteilung der finanziellen Lage durch Stakeholder, Investoren, Kreditgeber sowie durch die Geschäftsleitung.
Obligationenrecht
Das Obligationenrecht (OR) gibt vor, welche Unternehmen neben der gesetzlich regulären Jahresrechnung zusätzlich einen Abschluss nach einem anerkannten Standard erstellen müssen (Art. 962 OR). Einen solchen zusätzlichen Abschluss erstellen müssen Gesellschaften mit börsenkotierten Beteiligungspapieren, sofern die Börse dies verlangt, Genossenschaften mit mindestens 2000 Genossenschaftern sowie Stiftungen mit ordentlicher Revisionspflicht. Verlangen können ihn zudem Gesellschafter, die mindestens 20 Prozent des Grundkapitals vertreten, 10 Prozent der Genossenschafter oder 20 Prozent der Vereinsmitglieder. Rechnungslegungsstandards enthalten detailliertere Anforderungen an die Jahresrechnung als das OR. Der Bundesrat bezeichnet in der Verordnung über die anerkannten Standards zur Rechnungslegung (VASR) fünf Regelwerke als anerkannte Standards: IFRS, IFRS for SMEs, Swiss GAAP FER, US GAAP und IPSAS. Für Banken und Wertpapierhäuser sind zudem die Rechnungslegungsvorschriften der FINMA gleichgestellt.
Swiss GAAP FER
Swiss GAAP FER ist ein Schweizer Rechnungslegungsstandard. Er eignet sich für kleine bis mittlere Schweizer Firmen mit nationalem Tätigkeitsbereich. Ziel ist es, in vereinfachter Form ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage eines Unternehmens aufzuzeigen. Durch den modularen Aufbau können auch KMU einen Jahresabschluss nach einem Standard erstellen, ohne einen unverhältnismässig hohen Aufwand zu betreiben.
International Financial Reporting Standards (IFRS)
Die IFRS sind international anerkannte Rechnungslegungsstandards, welche vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben werden. Obwohl in der Schweiz nicht gesetzlich vorgeschrieben, nutzen viele Schweizer Unternehmen IFRS für ihre Jahresabschlüsse. IFRS Accounting Standards sind umfassender als Swiss GAAP FER.
US GAAP
Die United States Generally Accepted Accounting Principles (US GAAP) sind ein Beispiel für Rechnungslegungsstandards der Vereinigten Staaten. Unternehmen, die an US-Börsen gelistet sind, müssen sich diesen Standards verpflichten.