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Steuerabzüge für Unternehmen in der Schweiz

Gezielte Steuerabzüge helfen Unternehmen, die Steuerlast zu senken, Investitionen zu fördern und finanzielle Spielräume zu schaffen.

06.01.2023 von Rodolfo Intaglietta
Letzte Aktualisierung: 22.08.2026
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Fortgeschritten
11 Min

Key Facts zu diesem Artikel

Kurz-Zusammenfassung

Unternehmen in der Schweiz können verschiedene Steuerabzüge nutzen, um den steuerpflichtigen Gewinn und teilweise auch die Kapitalsteuer zu reduzieren. Dazu zählen insbesondere Betriebsausgaben, Abschreibungen, Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sowie Investitionsabzüge.

Eine saubere Dokumentation ist zentral, um Abzüge korrekt geltend zu machen.

Was Sie hier lernen:

  • Grundlagen der Unternehmensbesteuerung in der Schweiz
  • Wichtige Steuerabzüge für Unternehmen und deren Anwendung
  • Abgrenzung Betriebsausgaben, Abschreibungen und Investitionen
  • Sonderregelungen für KMU, Start-ups und internationale Unternehmen
  • Dokumentation und Nachweisführung für die Steuererklärung

Voraussetzungen

Erweitertes Grundwissen

Benötigte Tools:

  • Ordnungssystem für Belege und Verträge (digital oder physisch)
  • Buchhaltungssoftware oder strukturierte Buchhaltung (z. B. mit Belegarchiv)
  • Übersicht über Investitionen, Anlagen und Abschreibungspläne
  • Dokumentation für F&E-Projekte und externe Dienstleistungen

Aktualisiert am 22. August 2026. Geprüft wurden die Verlustverrechnung, die Abschreibungsregeln, der Forschungs- und Entwicklungsabzug sowie die Regeln für international tätige Unternehmen. Geändert hat sich seit der Erstveröffentlichung: Seit dem 1. Januar 2024 gilt in der Schweiz die OECD-Mindestbesteuerung von 15 Prozent für Unternehmensgruppen ab 750 Millionen Euro Jahresumsatz; die internationale Ergänzungssteuer kam am 1. Januar 2025 dazu. Das Parlament hat am 19. Dezember 2025 zudem beschlossen, die Verlustverrechnung von sieben auf zehn Jahre zu erstrecken — diese Erstreckung tritt spätestens am 1. Januar 2028 in Kraft. Unverändert gültig sind: die Siebenjahresfrist der Verlustverrechnung nach Art. 67 DBG, die Abschreibungssätze des ESTV-Merkblatts A/1995, der kantonale Zusatzabzug für Forschung und Entwicklung von höchstens 50 Prozent nach Art. 25a StHG sowie die Grundsätze zu Betriebsausgaben und Rückstellungen.

Grundlagen der Unternehmens­besteuerung in der Schweiz

In der Schweiz unterliegen Unternehmen insbesondere der Gewinnsteuer (auf dem Gewinn) sowie der Kapitalsteuer (auf dem Eigenkapital). Die Steuersätze unterscheiden sich je nach Kanton und Gemeinde. Steuerpflichtig sind unter anderem Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften. Auch Betriebsstätten und Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen können steuerpflichtig sein.

Die steuerliche Behandlung basiert auf dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) sowie den kantonalen Steuergesetzen. Erhoben werden direkte Steuern auf Ebene Bund, Kanton und Gemeinde. Zu den wichtigen Steuerarten zählen Gewinnsteuer, Kapitalsteuer und Mehrwertsteuer.

 

Steuerabzüge für Unternehmen in der Schweiz

Unternehmen können verschiedene Abzugsmöglichkeiten nutzen, um die Steuerbelastung zu reduzieren. Diese Abzüge können Betriebskosten, Investitionen und bestimmte strategische Aktivitäten wie Forschung und Entwicklung betreffen.

 

Betriebsausgaben

Betriebsausgaben umfassen Kosten, die im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit entstehen, zum Beispiel Miete, Löhne, Material- und Verwaltungskosten. Auch Werbung, Fortbildungen, Reisekosten sowie externe Dienstleistungen wie Beratung oder IT-Support können als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.

Voraussetzung ist eine nachvollziehbare Dokumentation und die Aufbewahrung der relevanten Belege.

 

Abschreibungen und Absetzungen

Für Anlagegüter wie Maschinen, Fahrzeuge oder Gebäude können Abschreibungen vorgenommen werden. Dadurch reduziert sich der steuerpflichtige Gewinn. Abschreibungen verteilen die Anschaffungskosten auf mehrere Jahre und erfolgen über die Nutzungsdauer.

Massgebend ist das Merkblatt A/1995 der ESTV. Es nennt Normalsätze in Prozenten des Buchwertes, etwa 25 Prozent für Geschäftsmobiliar, 30 Prozent für Apparate und Maschinen zu Produktionszwecken, 40 Prozent für Motorfahrzeuge sowie 40 Prozent für Datenverarbeitungsanlagen. Wird auf dem Anschaffungswert abgeschrieben, halbieren sich diese Sätze. Unternehmen können je nach Vorgaben und Strategie lineare oder degressive Abschreibungen einsetzen.

 

Forschungs- und Entwicklungsabzüge

Die Kantone können auf Antrag einen Zusatzabzug von höchstens 50 Prozent über den geschäftsmässig begründeten Forschungs- und Entwicklungsaufwand hinaus gewähren (Art. 25a StHG). Abzugsfähig sind der direkt zurechenbare Personalaufwand zuzüglich 35 Prozent Zuschlag sowie 80 Prozent des von Dritten in Rechnung gestellten Aufwands. Bei der direkten Bundessteuer besteht dieser Zusatzabzug nicht. Dazu gehören unter anderem Personalaufwendungen, Materialkosten und externe Dienstleistungen im F&E-Bereich. Auch Ausgaben für Patente und Lizenzen im Rahmen von F&E-Projekten können relevant sein.

Um Abzüge nutzen zu können, ist eine sorgfältige Dokumentation der Aktivitäten und Kosten entscheidend.

 

Investitionsabzüge

Investitionen in Anlagen, Maschinen oder Infrastruktur werden nicht sofort abgezogen, sondern aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Steuerlich wirksam ist damit die jährliche Abschreibung, nicht die Investition selbst (Art. 62 DBG). Dies kann die Modernisierung und Erweiterung der Kapazitäten unterstützen. Investitionsabzüge können sich unter anderem auf IT-Infrastruktur, Produktionsanlagen oder Büroausstattung beziehen.

In einigen Kantonen bestehen ergänzende Förderprogramme.

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Sonderregelungen für KMU

KMU profitieren in vielen Kantonen von besonderen Erleichterungen, etwa reduzierten Steuersätzen oder zusätzlichen Abzugsmöglichkeiten. Dazu können erhöhte Investitionsabzüge oder vereinfachte Abschreibungsregeln zählen. Zusätzlich existieren Förderprogramme, die speziell auf KMU ausgerichtet sind.

 

Steuerliche Anreize für nachhaltige Investitionen

Investitionen in umweltfreundliche Technologien und nachhaltige Projekte können steuerlich begünstigt sein. Beispiele sind Solaranlagen, Wärmedämmung oder andere umweltschonende Technologien. Teilweise bestehen Förderprogramme oder andere steuerliche Vorteile, die nachhaltige Investitionen unterstützen.

 

Verlustverrechnung

Verluste aus dem Geschäftsbetrieb können mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden. Dadurch lässt sich die Steuerlast in späteren Jahren reduzieren. Verluste können bei der direkten Bundessteuer aus den sieben der Steuerperiode vorangegangenen Geschäftsjahren abgezogen werden (Art. 67 DBG). Das Parlament hat am 19. Dezember 2025 eine Erstreckung auf zehn Jahre beschlossen; sie tritt spätestens am 1. Januar 2028 in Kraft. Bis dahin gilt die Siebenjahresfrist. Für die korrekte Verrechnung ist eine genaue Dokumentation der Verluste erforderlich.

 

Steuerfreie Rückstellungen

Unternehmen können Rückstellungen für zukünftige Verpflichtungen bilden, die den steuerpflichtigen Gewinn mindern können. Beispiele sind Rückstellungen für Garantieleistungen, Instandhaltungen, Prozessrisiken oder Umstrukturierungen. Rückstellungen müssen nachvollziehbar begründet und dokumentiert sein.

 

Zinsabzüge

Zinsen auf Fremdkapital können steuerlich abgezogen werden. Dazu zählen etwa Zinsen aus betrieblichen Krediten, Leasingverträgen oder anderen Finanzierungsformen. Eine korrekte Erfassung und Belegdokumentation ist notwendig, um Zinsabzüge geltend zu machen.

 

Spezielle Konstellationen: Start-ups und internationale Unternehmen

Start-ups können je nach Ausgestaltung von Steuererleichterungen profitieren, etwa in Form reduzierter Steuersätze oder zusätzlicher Abzugsmöglichkeiten in den Anfangsjahren. Ziel ist es, Gründung und Wachstum zu fördern.

Internationale Unternehmen unterliegen besonderen Regelungen, zum Beispiel bezüglich Verrechnungspreisen, Auslandsgewinnen und Doppelbesteuerungsabkommen. Diese Regelungen sollen eine korrekte Besteuerung sicherstellen und können bei der Steuerplanung eine wichtige Rolle spielen.

 

OECD-Mindestbesteuerung

Seit dem 1. Januar 2024 gilt in der Schweiz zusätzlich die OECD-Mindestbesteuerung von 15 Prozent. Betroffen sind multinationale Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Jahresumsatz ab 750 Millionen Euro. Die nationale Ergänzungssteuer wird seit dem 1. Januar 2024 erhoben, die internationale Ergänzungssteuer seit dem 1. Januar 2025. Für Schweizer KMU ohne internationale Konzernstruktur ändert sich dadurch nichts.

Häufige Fragen zu Buchhaltungskennzahlen

Unterscheiden sich die Steuerabzüge in der Schweiz für Privatpersonen und Unternehmen?

Ja. Privatpersonen nutzen überwiegend Abzüge im Zusammenhang mit Lebenshaltung und Vorsorge. Unternehmen können Abzüge für betriebliche Aufwendungen, Investitionen und bestimmte Aktivitäten wie Forschung und Entwicklung geltend machen.

Gibt es Unterschiede in den Steuerabzügen für Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmen?

Ja. Kapitalgesellschaften machen Abzüge in der Regel direkt auf Unternehmensebene geltend. Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen wirken sich ähnliche Abzüge häufig in der persönlichen Steuererklärung der Inhaber oder Gesellschafter aus.

Wie wird das Einkommen, Vermögen sowie Kapital einer Firma in der Schweiz besteuert?

Der Gewinn wird über die Gewinnsteuer besteuert. Das Eigenkapital unterliegt der Kapitalsteuer. Die Höhe hängt von Kanton und Gemeinde ab. Abzüge wie Betriebsausgaben, Abschreibungen oder Zinsaufwendungen können die Steuerlast reduzieren.

Welche Abzüge können Unternehmen bei der Besteuerung ihres Einkommens geltend machen?

Typische Abzüge sind Betriebsausgaben, Abschreibungen auf Anlagegüter, Zinsabzüge auf Fremdkapital sowie je nach Situation Abzüge für Forschung und Entwicklung oder nachhaltige Investitionen.

Welche Abzüge sind bei der Vermögensbesteuerung von Unternehmen möglich?

Rückstellungen mindern den Gewinn und damit indirekt das Eigenkapital, auf dem die Kapitalsteuer erhoben wird. Je nach Situation können auch Investitionen, die das Eigenkapital beeinflussen, Auswirkungen auf die Kapitalsteuer haben.

Key Takeaways

  • Gewinnsteuer und Kapitalsteuer sind zentrale Steuerarten für Unternehmen
  • Betriebsausgaben können den steuerpflichtigen Gewinn reduzieren
  • Abschreibungen verteilen Investitionen über mehrere Jahre
  • F&E- und Investitionsabzüge können zusätzliche Entlastung bringen
  • Nachweis und Dokumentation sind entscheidend für die Anerkennung von Abzügen
  • KMU, Start-ups und internationale Unternehmen haben teils besondere Regeln

Steuerabzüge sind für Unternehmen in der Schweiz ein zentraler Hebel, um die Steuerlast im gesetzlichen Rahmen zu reduzieren. Wichtige Abzugsmöglichkeiten betreffen insbesondere Betriebsausgaben, Abschreibungen, Investitionen sowie je nach Kanton Forschung und Entwicklung oder nachhaltige Projekte.

KMU und Start-ups können zusätzlich von speziellen Erleichterungen profitieren, während internationale Unternehmen besondere Regelungen beachten müssen. Entscheidend ist eine saubere Dokumentation, damit Abzüge korrekt geltend gemacht und bei Bedarf nachgewiesen werden können.

Quellen

  1. Schweizerische Eidgenossenschaft. (2025, 1. Januar). Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG, SR 642.11), Art. 62 und 67. Abgerufen am 22. August 2026, von fedlex.admin.ch
  2. Schweizerische Eidgenossenschaft. (2026). Bundesgesetz über die Erstreckung der Verlustverrechnung, BBl 2026 23. Abgerufen am 22. August 2026, von fedlex.admin.ch
  3. Schweizerische Eidgenossenschaft. (2025, 1. Januar). Steuerharmonisierungsgesetz (StHG, SR 642.14), Art. 25a. Abgerufen am 22. August 2026, von fedlex.admin.ch
  4. Eidgenössische Steuerverwaltung. (1995). Merkblatt A/1995 — Abschreibungen auf dem Anlagevermögen geschäftlicher Betriebe. Abgerufen am 22. August 2026, von estv.admin.ch
  5. Eidgenössische Steuerverwaltung. (2026). Ergänzungssteuer (OECD-Mindestbesteuerung). Abgerufen am 22. August 2026, von estv.admin.ch
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Autor

Rodolfo Intaglietta

Rodolfo Intaglietta ist Gründer und Geschäftsführer der ONE! Treuhand GmbH. Als Treuhänder mit eidg. Fachausweis sowie diplomierter Experte in Rechnungslegung und Controlling begleitet er Unternehmerinnen und Unternehmer in der ganzen Schweiz mit klaren Zahlen, digitalen Prozessen und persönlicher Beratung auf Augenhöhe.

Der Abschluss „eidg. diplomierter Experte in Rechnungslegung und Controlling“ entspricht dem Qualifikationsniveau NQR 8 und liegt damit auf dem höchsten Bildungsniveau – vergleichbar mit einem Doktorat in Bezug auf fachliche Tiefe und Verantwortung.