Zahlen Sie keinen Rappen mehr als nötig!
Wir optimieren Ihre Steuerlast
Weiterbildungskosten
Berufliche Weiterbildungen, Fachliteratur und Kurse zur Verbesserung der beruflichen Situation sind abzugsfähig.
Gesundheitskosten
Krankheitskosten
Nicht gedeckte medizinische Kosten können abgezogen werden, sofern sie eine einkommensabhängige Mindestgrenze überschreiten.
Behinderungskosten
Kosten für Hilfsmittel, Pflege oder bauliche Anpassungen bei Behinderung sind steuerlich abzugsfähig.
Wohneigentum und Wohnkosten
Hypothekarzinsabzüge
Hypothekarzinsen für selbstgenutztes Wohneigentum können vom Einkommen abgezogen werden.
Mietkostenabzug
In einzelnen Kantonen können Mietkosten oder Teile davon steuerlich geltend gemacht werden.
Vorsorge und Sparen
Säule 3a
Einzahlungen in die Säule 3a sind steuerlich abzugsfähig und reduzieren direkt das steuerbare Einkommen.
Wertpapierverluste
Verluste aus Wertschriften können mit Gewinnen verrechnet werden und so die Steuerlast senken.
Umweltfreundliche Massnahmen
Energiesparmassnahmen
Investitionen in energetische Sanierungen oder erneuerbare Energien können steuerlich abgezogen werden.
Öffentliche Verkehrsmittel
Kosten für öffentliche Verkehrsmittel können als Berufskosten abgesetzt werden.
Häufige Fragen
Wer prüft die Steuerabzüge?
Die kantonale Steuerbehörde überprüft die Angaben auf Basis der eingereichten Steuererklärung und Belege.
Was ist eine Steuerrechnung?
Sie zeigt die definitive Steuerbelastung basierend auf der geprüften Steuererklärung.
Wie kann man Steuern sparen?
Durch konsequente Nutzung aller zulässigen Abzüge, insbesondere Vorsorge-, Berufs- und Familienabzüge.
Welche Fehler sollte man vermeiden?
Unvollständige Belege, Fristversäumnisse und das Nicht-Geltendmachen zulässiger Abzüge.