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Steuerabzüge für Privatpersonen in der Schweiz

Steuerabzüge bieten zahlreiche Möglichkeiten, die persönliche Steuerlast in der Schweiz zu senken. Wer die bestehenden Abzugsmöglichkeiten kennt und richtig nutzt, kann seine finanzielle Situation nachhaltig verbessern.

12.01.2024 von Rodolfo Intaglietta
Letzte Aktualisierung: 22.08.2026
Anleitung
15 Min

Key Facts zu diesem Artikel

Kurz-Zusammenfassung

Privatpersonen in der Schweiz können durch eine Vielzahl von Steuerabzügen ihr steuerbares Einkommen reduzieren.

Dazu zählen Abzüge für Berufskosten, Familie, Vorsorge, Gesundheit, Wohnen und umweltfreundliche Investitionen. Eine strukturierte Planung ist entscheidend, um alle Vorteile auszuschöpfen.

Was Sie hier lernen:

  • Überblick über Steuerabzüge für Privatpersonen in der Schweiz
  • Einkommens-, Sozialversicherungs- und Familienabzüge
  • Abzüge für Bildung, Gesundheit und Wohnen
  • Vorsorge- und Investitionsabzüge
  • Häufige Fehler und Optimierungspotenziale

Voraussetzungen

Kein Vorwissen nötig

Benötigte Tools:

  • Aktuelle kantonale Steuerverordnung
  • Vollständige Belege und Quittungen
  • Übersicht über Einkommen und Vermögen
  • Steuererklärung des laufenden Steuerjahres

Aktualisiert am 22. August 2026. Geprüft wurden die Abzüge für Berufskosten, Familie, Vorsorge, Gesundheit und Wohneigentum. Geändert hat sich seit der Erstveröffentlichung: Volk und Stände haben am 28. September 2025 dem Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zugestimmt; der Bundesrat hat die Reform am 1. April 2026 auf den 1. Januar 2029 in Kraft gesetzt. Ab dann entfällt der Eigenmietwert, und Schuldzinsen sind grösstenteils nicht mehr abziehbar — bis und mit Steuerjahr 2028 gilt die bisherige Regelung. Neu mit konkreten Zahlen ergänzt wurden die Höchstbeträge bei der direkten Bundessteuer für 2026: Fahrkosten CHF 3’300 und 75 Rappen pro Autokilometer, Kinderabzug CHF 6’800, Drittbetreuungskosten CHF 25’800 pro Kind, Selbstbehalt bei Krankheitskosten 5 Prozent, Säule 3a CHF 7’258 mit und CHF 36’288 ohne Pensionskasse. Korrigiert wurde die Darstellung zu Wertschriftenverlusten: Kapitalgewinne im Privatvermögen sind steuerfrei, Kapitalverluste im Gegenzug nicht abzugsfähig. Unverändert gültig sind: die Abzugsfähigkeit der AHV-, IV-, EO- und ALV-Beiträge, die Abzüge für berufliche Weiterbildung, behinderungsbedingte Kosten und energetische Sanierungen sowie der Grundsatz, dass viele Abzüge kantonal unterschiedlich geregelt sind.

Steuerabzüge für Privatpersonen in der Schweiz

Steuerabzüge sind ein zentrales Instrument zur Reduktion der Steuerlast. Sie ermöglichen es, bestimmte Ausgaben vom steuerbaren Einkommen abzuziehen. In der Schweiz existiert eine breite Palette an Abzügen, die unterschiedliche Lebensbereiche abdecken.

Einkommenssteuer­abzüge

 

Steuerfreibeträge

Steuerfreibeträge reduzieren das steuerbare Einkommen vor der Steuerberechnung. Ihre Höhe hängt vom Kanton sowie von persönlichen Faktoren wie Familienstand und Anzahl Kinder ab.

 

Berufskosten

Berufskosten umfassen Aufwendungen für Arbeitsweg, Verpflegung, Arbeitsmittel und Weiterbildungen. Der Abzug für den Arbeitsweg ist bei der direkten Bundessteuer auf CHF 3’300 pro Jahr begrenzt; wer mit dem eigenen Auto pendelt und dies begründen kann, rechnet 2026 mit 75 Rappen pro Kilometer. Auch Geschäftsreisen und berufsbedingte Übernachtungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen abgezogen werden.

 

Sozialversicherungs­abzüge

AHV-, IV- und EO-Beiträge

Obligatorische Beiträge an AHV, IV und EO sind vollständig abzugsfähig und mindern das steuerpflichtige Einkommen.

 

Arbeitslosenversicherung

Auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung können steuerlich geltend gemacht werden und bieten neben der Steuerersparnis soziale Absicherung.

 

Abzüge für Familien

Kinderabzüge

Bei der direkten Bundessteuer beträgt der Kinderabzug CHF 6’800 pro Kind; die Kantone kennen eigene Ansätze. Drittbetreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren sind bis CHF 25’800 pro Kind abzugsfähig.

 

Ehegattenabzug

Verheiratete Paare profitieren von einem Ehegattenabzug, der das gemeinsame steuerbare Einkommen reduziert.

 

Bildung und Weiterbildung

Ausbildungskosten

Kosten für Aus- und Ausbildung können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden, sowohl für sich selbst als auch für Kinder.

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Weiterbildungskosten

Berufliche Weiterbildungen, Fachliteratur und Kurse zur Verbesserung der beruflichen Situation sind abzugsfähig.

 

Gesundheitskosten

Krankheitskosten

Nicht gedeckte Krankheits- und Unfallkosten können abgezogen werden, soweit sie 5 Prozent des Nettoeinkommens übersteigen.

 

Behinderungskosten

Kosten für Hilfsmittel, Pflege oder bauliche Anpassungen bei Behinderung sind steuerlich abzugsfähig.

 

Wohneigentum und Wohnkosten

Hypothekarzinsabzüge

Hypothekarzinsen für selbstgenutztes Wohneigentum können bis auf Weiteres vom Einkommen abgezogen werden. Das ändert sich: Volk und Stände haben am 28. September 2025 dem Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zugestimmt. Der Bundesrat hat die Reform am 1. April 2026 auf den 1. Januar 2029 in Kraft gesetzt. Ab dann entfallen der Eigenmietwert und grösstenteils der Schuldzinsenabzug. Für die Steuerjahre bis und mit 2028 gilt die bisherige Regelung weiter.

 

Vorsorge und Sparen

Säule 3a

Einzahlungen in die Säule 3a sind steuerlich abzugsfähig und reduzieren direkt das steuerbare Einkommen. Der Höchstbetrag liegt 2026 bei CHF 7’258 mit Pensionskasse; ohne Pensionskasse bei 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36’288.

 

Kapitalgewinne und Kapitalverluste im Privatvermögen

Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Privatvermögen sind bei der direkten Bundessteuer steuerfrei. Im Gegenzug sind Kapitalverluste aus Privatvermögen nicht abzugsfähig und lassen sich nicht mit anderen Einkünften verrechnen. Abzugsfähig sind dagegen die Kosten der Verwaltung des beweglichen Privatvermögens, etwa Depotgebühren.

 

Umweltfreundliche Massnahmen

Energiesparmassnahmen

Investitionen in energetische Sanierungen oder erneuerbare Energien können steuerlich abgezogen werden.

 

Öffentliche Verkehrsmittel

Kosten für öffentliche Verkehrsmittel können als Berufskosten abgesetzt werden.

Häufige Fragen

Wer prüft die Steuerabzüge?

Die kantonale Steuerbehörde überprüft die Angaben auf Basis der eingereichten Steuererklärung und Belege.

Was ist eine Steuerrechnung?

Sie zeigt die definitive Steuerbelastung basierend auf der geprüften Steuererklärung.

Wie kann man Steuern sparen?

Durch konsequente Nutzung aller zulässigen Abzüge, insbesondere Vorsorge-, Berufs- und Familienabzüge.

Welche Fehler sollte man vermeiden?

Unvollständige Belege, Fristversäumnisse und das Nicht-Geltendmachen zulässiger Abzüge.

Key Takeaways

  • Steuerabzüge senken direkt das steuerbare Einkommen
  • Viele Abzüge sind kantonal unterschiedlich geregelt
  • Vorsorge- und Berufskosten bieten hohes Sparpotenzial
  • Belege und Dokumentation sind entscheidend
  • Gute Planung verhindert Steuermehrbelastungen

Steuerabzüge bieten Privatpersonen in der Schweiz ein grosses Potenzial zur Reduktion der Steuerlast. Wer sich gut informiert, alle Abzugsmöglichkeiten nutzt und sauber dokumentiert, kann sein steuerbares Einkommen deutlich senken.

Eine strukturierte Planung und gegebenenfalls fachliche Unterstützung helfen, steuerliche Vorteile optimal auszuschöpfen.

Quellen

  1. Schweizerische Eidgenossenschaft. (2026, 1. Januar). Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG, SR 642.11), Art. 16, 26, 33 und 35. Abgerufen am 22. August 2026, von fedlex.admin.ch
  2. Schweizerische Eidgenossenschaft. (2026, 1. Januar). Verordnung des EFD über den Abzug der Berufskosten (SR 642.118.1). Abgerufen am 22. August 2026, von fedlex.admin.ch
  3. Eidgenössisches Finanzdepartement. (2026, 1. April). Bundesrat setzt Abschaffung des Eigenmietwerts auf 2029 in Kraft. Abgerufen am 22. August 2026, von efd.admin.ch
  4. Bundesamt für Sozialversicherungen. (2025, 27. November). Ihr Beitrag an die 3. Säule. Abgerufen am 22. August 2026, von bsv.admin.ch
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Autor

Rodolfo Intaglietta

Rodolfo Intaglietta ist Gründer und Geschäftsführer der ONE! Treuhand GmbH. Als Treuhänder mit eidg. Fachausweis sowie diplomierter Experte in Rechnungslegung und Controlling begleitet er Unternehmerinnen und Unternehmer in der ganzen Schweiz mit klaren Zahlen, digitalen Prozessen und persönlicher Beratung auf Augenhöhe.

Der Abschluss „eidg. diplomierter Experte in Rechnungslegung und Controlling“ entspricht dem Qualifikationsniveau NQR 8 und liegt damit auf dem höchsten Bildungsniveau – vergleichbar mit einem Doktorat in Bezug auf fachliche Tiefe und Verantwortung.