Die richtige Versicherung und der richtige Preis
Lassen Sie sich sauber beraten und sparen Sie ohne auf Leistungen zu verzichten!
Erwerbsersatzordnung (EO)
Die Erwerbsersatzordnung gleicht finanzielle Verluste aus, die durch Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst sowie durch Mutterschaft entstehen.
Sie bietet Taggelder, die einen wesentlichen Teil des entgangenen Einkommens ersetzen, und wird durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert.
Arbeitslosenversicherung (ALV)
Die Arbeitslosenversicherung kostet 2,2 Prozent des Lohns bis zu einem Jahreslohn von CHF 148’200, je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmenden getragen. Auf Lohnanteilen darüber werden seit dem 1. Januar 2023 keine ALV-Beiträge mehr erhoben.
Familienzulagen
Die Familienzulagen umfassen die Kinderzulage von mindestens CHF 215 und die Ausbildungszulage von mindestens CHF 268 pro Kind und Monat. Die Kantone können höhere Ansätze vorsehen.
Arbeitgeber leisten Beiträge, damit diese Unterstützungen direkt an berechtigte Familien ausgezahlt werden.
Krankentaggeldversicherung (KTG)
Die Krankentaggeldversicherung stellt eine ergänzende Absicherung dar, um Einkommensverluste im Krankheitsfall abzufedern.
Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird jedoch von vielen Arbeitgebern angeboten. Die Konditionen werden meist in Arbeits- oder Kollektivverträgen geregelt.
Die genauen Bedingungen und Anforderungen an den Versicherungsschutz können je nach Branche und individueller Situation variieren. Gesetzliche Vorgaben können sich ändern, weshalb eine regelmässige Überprüfung notwendig ist.
Eine umfassende Versicherungslösung trägt zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei und fördert das Wohlergehen der Mitarbeitenden. Als Treuhandfirma bieten wir Unterstützung bei der Auswahl und Anpassung der notwendigen Versicherungslösungen an.
Häufige Fragen
Welche Versicherungen sind für Arbeitgeber in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben?
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter in der Unfallversicherung (UVG), der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV), der Erwerbsersatzordnung (EO) und der Arbeitslosenversicherung (ALV) zu versichern. Zudem müssen Beiträge zu den Familienzulagen geleistet werden.
Was deckt die Unfallversicherung (UVG) ab?
Die Unfallversicherung deckt Berufs- und Nichtberufsunfälle ab, einschliesslich medizinischer Behandlungskosten und Lohnausfall durch Taggelder.
Wie funktioniert die berufliche Vorsorge (BVG) in Ergänzung zur AHV?
Die berufliche Vorsorge ergänzt die AHV und soll den gewohnten Lebensstandard im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall sichern. Sie ist für Arbeitnehmer mit einem bestimmten Mindesteinkommen obligatorisch.
Inwiefern tragen die Familienzulagen zur finanziellen Unterstützung von Eltern bei?
Familienzulagen mindern den finanziellen Aufwand für die Erziehung und Betreuung von Kindern. Sie umfassen die Kinderzulage von mindestens CHF 215 und die Ausbildungszulage von mindestens CHF 268 pro Kind und Monat.
Wie kann eine Treuhandfirma bei der Auswahl und Verwaltung von Versicherungen helfen?
Eine Treuhandfirma unterstützt bei der Auswahl, Anpassung und Verwaltung von Versicherungslösungen und stellt sicher, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.