Wir kümmern uns um die Steuern für Ihre Firma
ONE! Treuhand übernimmt die Unternehmenssteuern für Einzelfirmen, GmbH und AG in Zürich und der ganzen Schweiz: Steuererklärung, Gewinn- und Kapitalsteuer, MWST, Verrechnungssteuer sowie die Vertretung gegenüber den Steuerbehörden.
Steuern haben Auswirkungen auf Ihr Unternehmensergebnis. Egal ob es sich dabei um eine Einzelfirma, GmbH oder eine AG handelt. Mit der richtigen Steuerberatung können Sie nicht nur Ihre Steuerlast optimieren und Steuern sparen, sondern beeinflussen so auch den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens.
Wir kennen die aktuellen Rechtsprechungen sowie das Steuersystem und sind stets auf dem neusten Stand bezüglich der Gesetzgebung. So können wir Ihnen die bestmögliche Beratung sowie Tipps rundum Ihre Steuern anbieten und stehen Ihnen bei nationalen und internationalen Steuerfragen kompetent zur Seite. Wir unterstützen Sie mit unserem Knowhow zur Unternehmensbesteuerung und zeigen Ihnen nachhaltige Lösungen für Ihre Firma auf.
Rodolfo Intaglietta – eidg. diplomierter Treuhandexperte & Diplomierter Experte in Rechnungslegung und Controlling
Das Erstgespräch ist unverbindlich – Sie entscheiden danach in Ruhe.
Sparen statt zahlen
Betriebliche Steuerberatung im Detail
Steuerthemen gehören zu den komplexesten Bereichen der Unternehmensführung. Fehler, fehlende Optimierung oder unklare Zuständigkeiten können schnell zu unnötigen Kosten, Nachzahlungen oder rechtlichen Risiken führen.
Unsere Unternehmenssteuerberatung sorgt dafür, dass Ihre steuerlichen Pflichten korrekt erfüllt, Chancen genutzt und Risiken frühzeitig erkannt werden. Wir begleiten Sie ganzheitlich – von der Steuerplanung über die Mehrwertsteuer bis hin zu Rekursen und der Vertretung vor Behörden.
- Allgemeine Steuerberatung: Umfassende Beratung und Unterstützung in allen steuerlichen Angelegenheiten
- Unternehmenssteuern & Steueroptimierung: Strategische Beratung zur Minimierung der Steuerlast
- Steuererklärung für Unternehmen: Professionelle Unterstützung beim Ausfüllen und Analysieren von Steuererklärungen
- Nationales & internationales Steuerrecht: Fachkundige Beratung zu allen Aspekten des Steuerrechts
- Jahresabschluss: Erstellung und Analyse des Zwischen- und Jahresabschlusses
- Mehrwertsteuer: Unterstützung bei der Anmeldung, Abrechnung und dem Umgang mit der Mehrwertsteuer
- Steuerfragen: Lösungsorientierte Beratung zu spezifischen Unternehmenssteuerfragen
- Verrechnungssteuer: Beratung und Unterstützung im Umgang mit Verrechnungssteuern
- Steuerveranlagung: Beratung zur optimalen Steuerveranlagung und strategischen Steuerplanung
- Steuerplanung: Entwicklung und Implementierung effektiver Steuerstrategien
- Steuerrekurse & Einspracheverfahren: Unterstützung bei der Einleitung und Durchführung von Rekursen und Einsprachen
- Steuervertretung: Übernahme der Rolle als Steuervertreter und Vertretung vor Behörden
Unsere Steuerberatung richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, die Klarheit, Planungssicherheit und verlässliche Entscheidungen brauchen. Ob in Zürich oder andernorts in der Schweiz – wir denken Steuern nicht isoliert, sondern als strategischen Teil Ihrer Unternehmensführung.
Warum ONE! Treuhand
ONE! Treuhand ist Mitglied von TREUHAND|SUISSE, dem Berufsverband der Schweizer Treuhandbranche, und seit 2009 in Zürich-Glattbrugg tätig. Die Mitgliedschaft setzt eine fundierte Berufsausbildung voraus. Jedes Jahr absolvieren wir verpflichtende Weiterbildungen, und wir sind über eine Berufshaftpflichtversicherung abgesichert.
Keine Bindung, abgesicherte Mandate
Sie bleiben flexibel. Es gibt keine Mindestlaufzeit und keine Kündigungsfrist. Wenn die Zusammenarbeit für Sie nicht passt, beenden Sie sie zu jedem Zeitpunkt. Sollte uns ein Fehler unterlaufen, der einen Schaden verursacht, greift unsere Berufshaftpflichtversicherung.
Was unsere Kunden sagen
Über 300 KMU aus Zürich, der ganzen Schweiz und international vertrauen ONE! Treuhand
4 EINFACHE SCHRITTE
So starten Sie mit Ihrer Unternehmenssteuerberatung
Steuern sind für Unternehmen ein komplexes Feld – und Fehler oder fehlende Optimierung können schnell teuer werden. Unser strukturierter Prozess sorgt dafür, dass Ihre steuerlichen Pflichten korrekt erfüllt, Chancen genutzt und Risiken frühzeitig erkannt werden.
Kein Wechsel der zuständigen Person, keine Hotline, keine Umwege – Sie arbeiten direkt mit Ihrem Steuerberater zusammen.
Erfahren Sie mehr über Steuern in unserer Knowledge Base
Wir haben das wichtigste Wissen über Steuern in wertvollen Artikel für Sie zusammengefasst. Kurz und knapp, aufbereitet für Unternehmenslenker.
Fragen an ONE! Treuhand zum Thema Steuerberatung im B2B-Bereich
Damit Sie genau wissen, was Sie erwartet, haben wir die wichtigsten Fragen zur unternehmerischen Steuerberatung für Sie gesammelt — basierend auf den Anliegen, die wir täglich von Unternehmen aus Zürich und der ganzen Schweiz hören.
Wann ist eine juristische Person in der Schweiz steuerpflichtig?
Juristische Personen mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung in der Schweiz sind unbeschränkt steuerpflichtig und zahlen Gewinn- und Kapitalsteuer. Die direkte Bundessteuer beträgt 8,5 Prozent des Reingewinns (Art. 68 DBG).
Juristische Personen sind beschränkt steuerpflichtig, wenn sich ihr Sitz oder die tatsächliche Verwaltung im Ausland befindet und sie in der Schweiz bestimmte Einnahmen generieren oder sich dort Kapital befindet.
Bin ich als Einzelunternehmer eine juristische Person?
Ein Einzelunternehmen gilt als eine natürliche Person. Eine Einzelfirma hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Dementsprechend wird der Einzelunternehmer, also der Inhaber für das gesamte Einkommen und Vermögen aus dem geschäftlichen und privaten Bereich steuerpflichtig.
Hier verkompliziert sich das Ausfüllen der Steuererklärung und benötigt einiges an Planung. Wir stehen Ihnen dabei jederzeit gerne zu Seite, beantworten Fragen und helfen Ihre Steuerbelastung zu senken.
Welche Steuern gibt es für juristische Personen?
Für juristische Personen wichtige direkte Steuern sind Gewinnsteuer und Kapitalsteuer. In der Praxis fallen weitere direkte und indirekte Steuern sowie Abgaben an, wie z.B. Verrechnungssteuer (VSt), Kirchensteuer, Grundstücksgewinnsteuer, Handänderungssteuer, Motorfahrzeugsteuer, Stempelabgaben, Einfuhrzölle und Mineralölsteuer sowie Mehrwertsteuer (MWST). Aus diesen Teilen setzt sich die Steuerrechnung und somit die Steuerbelastung für Unternehmen zusammen.
Was passiert, wenn man die Steuererklärung zu spät oder gar nicht einreicht?
Falls eine juristische Person die Steuererklärung nicht termingerecht einreicht, wird sie vom Steueramt mehrfach gemahnt. Sofern die juristische Person auch dann seiner Pflicht nicht nachkommt, wird sie von den Steuerbehörden nach pflichtgemässem Ermessen eingeschätzt.
Dazu kann von der Steuerverwaltung zusätzlich noch eine Busse für die juristische Person verfügt werden.
Bei einer zu niedrigen Einschätzung durch die Steuerbehörden drohen dem Steuerpflichtigen Nachsteuer- und Bussenverfahren oder sogar ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.
Auch falls Mitwirkungs-, Auskunfts-, Melde- oder Bescheinigungspflichten verletzt werden, z.B. bei Unterlassen der ordnungsmässigen Buchführung, Nichtabgabe des Lohnausweises an den Arbeitnehmer, unkorrektes Ausfüllen des Lohnausweises usw. drohen Bussen in Abhängigkeit von Bedeutung und Verschulden.
Kann eine juristische Person von den Steuern befreit werden?
Juristische Personen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Sofern ein gemeinnütziger, öffentlicher oder ein kultureller Zweck verfolgt wird, können juristische Personen, z.B. Vereine und Stiftungen eine Steuerbefreiung beantragen.
Kontaktieren Sie uns, damit wir im Rahmen einer Vorprüfung analysieren können, ob Sie die Kriterien einer Steuerbefreiung erfüllen.
Kann ich als juristische Person eine Fristverlängerung beantragen?
Ja. Im Kanton Zürich ist die Steuererklärung juristischer Personen bis zum 30. September des der Steuerperiode folgenden Kalenderjahres einzureichen. Eine Fristerstreckung bis zum 30. November lässt sich online beantragen, darüber hinaus nur ausnahmsweise bei ausserordentlichen Gründen. ONE! Treuhand übernimmt die Fristenüberwachung für alle Steuermandate.
Kann ich die Steuererklärung noch in Papierform abgeben?
Ja. Juristische Personen im Kanton Zürich können die Steuererklärung online oder in Papierform einreichen. Seit dem Steuerjahr 2025 versendet der Kanton allerdings keine Formularsätze mehr per Post, sondern Zugangsdaten; Papierformulare stehen weiterhin zum Download bereit. ONE! Treuhand reicht für alle Mandate elektronisch ein.
Wieso benötige ich einen Steuerberater?
Die Steuern für Unternehmen unterscheiden sich von denen für Privatpersonen nicht nur in ihrer Zusammensetzung sondern vor allem auch in ihrem Kompliziertheitsgrad.
Ein Steuerberater erkennt Abzüge, Rückstellungen und Strukturfragen, die im Tagesgeschäft untergehen. ONE! Treuhand prüft bei jedem Unternehmensmandat Abschreibungspolitik, Rückstellungen, Unternehmerlohn und Dividendenstrategie — vier Hebel, die den steuerbaren Gewinn direkt beeinflussen. Zusätzlich stehen wir Ihnen jederzeit für Fragen zu Seite und leisten mit dem Erkennen von Sparpotenzial einen Beitrag zum Erfolg Ihrer Firma. So können Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren und wir kümmern uns um das Ausfüllen der Steuererklärung.
Bereit für klare Steuerlösungen?
Lassen Sie uns unverbindlich besprechen, wie wir Ihr Unternehmen in Zürich oder schweizweit steuerlich entlasten können.
- Zeit gewinnen durch digitale Prozesse
- Geld sparen durch saubere Steuerstruktur
- Sicherheit erhalten durch qualifizierte Fachpersonen
- Persönlichen Ansprechpartner statt Hotline
Rodolfo Intaglietta | Geschäftsführer
Eidg. diplomierter Treuhandexperte &
Diplomierter Experte in Rechnungslegung und Controlling
Standort: Zürich-Glattbrugg
Mail: welcome@onetreuhand.ch
Phone: +41 44 533 34 25