MWST Beratung für die Schweiz und internationale Kundschaft
Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Bundessteuer auf Waren und Dienstleistungen. Mehrwertsteuerpflichtig wird ein Unternehmen ab einem weltweiten Jahresumsatz von CHF 100’000 aus steuerbaren Leistungen. Es gibt verschiedene Regeln, welche Sie einhalten müssen und welche einen Einfluss auf den Erfolg Ihres Unternehmens haben.
Diese Aufgaben rund um die Mehrwertsteuer nehmen wir Ihnen gerne ab. Wir übernehmen die online Anmeldung Ihres Unternehmens bei der eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV und erledigen Ihre Mehrwertsteuerabrechnung. Zusätzlich helfen wir Ihnen Vorsteuerabzüge richtig wahrzunehmen und einzutragen, damit Ihr Unternehmen die bestmöglichen Einsparungen verbuchen kann.
Mit unserem MWST Check erhalten Sie einen Überblick über Ihre Mehrwertsteuern und können von unserer Erfahrung in den Bereichen von Abrechnung über Registrierung bei der ESTV bis zum Mehrwertsteuerrecht profitieren.
Bei Fragen rund um das Thema Mehrwertsteuer stehen wir dabei nicht nur Unternehmen zur Verfügung, sondern bieten auch Privatpersonen Unterstützung an.
Rodolfo Intaglietta – eidg. diplomierter Treuhandexperte & Diplomierter Experte in Rechnungslegung und Controlling
Das Erstgespräch ist unverbindlich – Sie entscheiden danach in Ruhe.
MEHR WERT – MEHR VORTEILE
Unsere Mehrwertsteuerberatung im Überblick
Von der Anmeldung bei der ESTV über korrekte MWST-Abrechnungen und Vorsteueroptimierung bis hin zu komplexen Sonderfällen:
Wir stellen sicher, dass Ihre Mehrwertsteuer rechtssicher, sauber und effizient gehandhabt wird.
- Eidgenössische Steuerverwaltung: Anmeldung und Kommunikation mit der ESTV
- Mehrwertsteuerliche Standortbestimmungen: Klärung der steuerlichen Zuordnung und MWST-Pflichten
- Mehrwertsteuerabrechnung: Vollständige Abwicklung und Einreichung der MWST-Abrechnungen
- Mehrwertsteuer-Revision: Vorbereitung, Begleitung und Abwicklung von MWST-Revisionen
- Vorsteuerabzüge: Analyse, Optimierung und Beratung zu Vorsteuerabzügen
- Überwachung der Mehrwertsteuer: Laufende Kontrolle, Analyse und Überwachung der MWST-relevanten Prozesse
- Mehrwertsteuer-Sonderfälle: Beratung bei komplexen oder ausserordentlichen MWST-Sachverhalten
- Steueroptimierung: Optimierung und Reduktion der steuerlichen Belastung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten
- Nationales & internationales Mehrwertsteuerrecht: Beratung zu schweizerischem und grenzüberschreitendem MWST-Recht
So vermeiden Sie Risiken, optimieren Ihre Steuerlast und behalten jederzeit den Überblick über Ihre MWST-Situation – aus Zürich, schweizweit tätig.
Warum ONE! Treuhand
ONE! Treuhand ist Mitglied von TREUHAND|SUISSE, dem Berufsverband der Schweizer Treuhandbranche, und seit 2009 in Zürich-Glattbrugg tätig. Die Mitgliedschaft setzt eine fundierte Berufsausbildung voraus. Jedes Jahr absolvieren wir verpflichtende Weiterbildungen, und wir sind über eine Berufshaftpflichtversicherung abgesichert.
Keine Bindung, abgesicherte Mandate
Sie bleiben flexibel. Es gibt keine Mindestlaufzeit und keine Kündigungsfrist. Wenn die Zusammenarbeit für Sie nicht passt, beenden Sie sie zu jedem Zeitpunkt. Sollte uns ein Fehler unterlaufen, der einen Schaden verursacht, greift unsere Berufshaftpflichtversicherung.
Was unsere Kunden sagen
Über 300 KMU aus Zürich, der ganzen Schweiz und international vertrauen ONE! Treuhand
4 EINFACHE SCHRITTE
Ihr Weg zur Mehrwertsteuerberatung
Viele Unternehmen sind unsicher, ob ihre Mehrwertsteuer korrekt abgewickelt wird und möchten Risiken, Nachzahlungen oder Revisionen vermeiden. Genau deshalb begleiten wir Sie mit einem transparenten, einfachen Startprozess, der Sicherheit schafft und Ihre MWST‑Themen dauerhaft stabilisiert.
Direkter Kontakt, direkte MWST-Beratung und direkte Ergebnisse.
Erfahren Sie mehr über die Schweizer Mehrwertsteuer
Wir haben Mehrwertsteuerthemen sauber in wertvollen Artikeln für Sie zusammengefasst. Kurz und knapp, aufbereitet für Unternehmenslenker und Steueroptimierer.
Mehrwertsteuer Fragen durch ONE! Treuhand beantwortet
Damit Sie genau wissen, was Sie erwartet. Basierend auf den Anliegen, die wir täglich von Unternehmen aus Zürich und der ganzen Schweiz hören.
Was ist die Schweizer Mehrwertsteuer MWST?
Die Schweizer Mehrwertsteuer (MWST) ist eine indirekte Steuer, welche vom Bund erhoben wird. Sie gilt als die wichtigste Einnahmequelle des Staates. Besteuert werden Waren und Dienstleistung. Die Idee dabei ist, dass jeder der etwas konsumiert, den Schweizer Staat finanziell unterstützt. Die Unternehmen werden von der MWST-Behörde verpflichtet die MWST beim Konsumenten einzuziehen und an den Bund abzuliefern.
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in der Schweiz?
Die MWST ist eine indirekte Bundessteuer auf Grundlage von Art. 130 Bundesverfassung. Steuerobjekt sind Waren und Dienstleistungen. Über die Jahre haben sich verschiedene Mehrwert-Steuersätze herausgebildet:
Normalsatz für Güter und Dienstleistungen: 8.1%
(Restaurantbesuche, Fahrzeuge, Mobiliar, Schmuck, Maschinen, …)
Sondersatz für Beherbergungen inklusiv Frühstück: 3.8%
Reduzierter Satz für Güter des täglichen Bedarfs: 2.6%
(Nahrungsmittel, Medikamente, Zeitungen, Bücher, Pflanzen, …)
Von der Steuer ausgenommen (Art. 21 MWSTG) sind Leistungen im Gesundheits-, Bildungs- und Kulturbereich sowie die Vermietung von Immobilien — hier besteht kein Anspruch auf Vorsteuerabzug. Davon zu unterscheiden ist die echte Steuerbefreiung mit 0 Prozent (Art. 23 MWSTG), etwa bei Exporten, bei der der Vorsteuerabzug erhalten bleibt.
Alle Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024. ONE! Treuhand prüft für jedes Mandat, welcher Satz auf welche Leistung anzuwenden ist.
Ab welchem Umsatz ist man mehrwertsteuerpflichtig?
Unternehmen sind ab einem Umsatz von CHF 100’000.- mehrwertsteuerpflichtig. Auch Organisatoren von einmaligen Sport- und Kulturanlässen oder von Dorf- und Quartierfesten sind mehrwertsteuerpflichtig. Dies sobald sie mit Essen, Getränken, Werbung, etc. mehr als CHF 100’000.- einnehmen.
Nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Organisationen werden erst ab einem Jahresumsatz von CHF 250’000 aus nicht ausgenommenen Leistungen mehrwertsteuerpflichtig (Art. 10 Abs. 2 Bst. c MWSTG). Für alle übrigen Unternehmen liegt die Grenze bei CHF 100’000.
Was sind Vorsteuerabzüge?
Wer als steuerpflichtige und unternehmerisch tätige Person eine Leistung erhält, muss darauf eine Mehrwertsteuer zahlen.
Sofern sie diese Leistung (weiterverarbeitet) an einen Kunden verkauft und die Rechnung ebenfalls mit einer Mehrwertsteuer ausweist, kann sich dieses Unternehmen die bezahlte Mehrwertsteuer von der Eidgenössischen Steuerverwaltung in der Schweiz als Vorsteuerabzug zurückholen. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass tatsächlich nur der Mehrwert besteuert wird.
Was ist eine Mehrwertsteuernummer?
Die Mehrwertsteuernummer setzt sich zusammen aus der Unternehmensidentifikationsnummer (UID) und der Endung MWST. Das Format lautet somit CHE-123.456.789 MWST.
In der Regel muss die Mehrwertsteuernummer auf Rechnungen angegeben werden.
Was ist die freiwillige Steuerpflicht?
Falls ein Unternehmen die Kriterien zur Steuerpflicht nicht erfüllt (z.B. aufgrund zu tiefer Umsätze) kann es sich freiwillig der MWST-Pflicht unterstellen.
In gewissen Fällen ist die Eintragung sinnvoll, z.B. für Startups, welche zwar noch geringe Umsätze erzielen, aber grössere Investitionen tätigen und so von den Vorsteuerabzügen profitieren können.
Auch für Unternehmen, welche grösstenteils ins Ausland exportieren, kann es von Vorteil sein, sich für die MWST anzumelden. Auf Exporte wird zwar keine Mehrwertsteuer erhoben, aber das Unternehmen kann so ebenfalls von den Vorsteuerabzügen profitieren.
Dazu kommt für gewisse Unternehmen der Vorteil, dass potenzielle Kunden so nicht sehen können, dass das Unternehmen über einen Umsatz von weniger als CHF 100’000.- verfügt. Somit kann es auch aus marketingtechnischen Gründen von Vorteil sein, sich freiwillig der Mehrwertsteuer zu unterstellen.
Was ist eine indirekte Steuer?
Bei einer indirekten Steuer ist die Person, welche die Steuer schuldet (Steuerschuldner) und die Person, welche die Steuer wirtschaftlich trägt (Steuerträger), nicht identisch. Die Steuer wird vom Steuerschuldner auf den Steuerträger abgewälzt.
Bei der Mehrwertsteuer wird der Konsument belastet (Steuerträger). Erhoben wird die Steuer jedoch bei den einzelnen Unternehmen (Steuerschuldner).
Was bedeutet Mehrwertsteuer Revision?
Bei einer MWST-Kontrolle prüft die ESTV die noch nicht verjährten Steuerperioden — die Festsetzungsverjährung tritt fünf Jahre nach Ablauf der Steuerperiode ein, absolut nach zehn Jahren. ONE! Treuhand bereitet die Unterlagen auf und begleitet Mandanten während der gesamten Kontrolle.
Wir unterstützen Sie bei den Vorbereitungen für die Kontrolle und minimieren so die Risiken einer eventuellen Aufrechnung. Bei Fragen stehen wir Ihnen dabei jederzeit zur Seite.
Wie oft muss die MWST abgerechnet werden?
Bei der effektiven Methode rechnen Unternehmen quartalsweise ab, bei der Saldosteuersatzmethode halbjährlich. Die Abrechnung ist innert 60 Tagen nach Ablauf der Periode bei der ESTV einzureichen. ONE! Treuhand überwacht diese Fristen für alle MWST-Mandate.
Mehrwertsteuer sicher im Griff
Starten Sie mit einem unverbindlichen Erstgespräch und klären Sie, wie ONE! Treuhand Ihre MWST rechtssicher, planbar und effizient betreut.
Ihr konkreter Nutzen bei der MWST-Betreuung:
- Keine MWST-Überraschungen durch laufende Überwachung
- Optimierte Vorsteuerabzüge statt verschenkter Beträge
- Rechtssicherheit bei Revisionen & Sonderfällen
- Fester Ansprechpartner, der Ihre MWST kennt
Rodolfo Intaglietta | Geschäftsführer
Eidg. diplomierter Treuhandexperte &
Diplomierter Experte in Rechnungslegung und Controlling
Standort: Zürich-Glattbrugg
Mail: welcome@onetreuhand.ch
Phone: +41 44 533 34 25