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Ordner und Dokumente für Treuhand- und Steuerberatung, Unternehmensberatung, Businessberatung auf Schreibtisch.
Ein Stapel Treuhand-Dokumente auf einem Schreibtisch spiegelt Expertise in Steuerberatung wider.

Digital. Persönlich. Papierlos.

Lohnbuchhaltung Zürich

Externe Lohnadministration, die Ihnen jeden Monat spürbar Zeit spart.

  • Lohnmutationen und Dokumente einfach digital übermitteln
  • Automatisierte Prozesse statt manuelle Tabellen und Papierformulare
  • Fester Ansprechpartner durch eidg. diplomierte Treuhandexperten

Mit unserer externen Lohnbuchhaltung erhalten Sie spürbare Entlastung. Wir reduzieren Fehlerquellen, übernehmen die komplette Lohnadministration und sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeitenden ihre Löhne pünktlich, korrekt und nachvollziehbar erhalten

 

Ihre Lohnbuchhaltung in verlässlichen Händen

ONE! Treuhand führt als externe Lohnbuchhaltung die komplette Lohnadministration für KMU in Zürich und der ganzen Schweiz: monatliche Lohnläufe, AHV-, UVG- und BVG-Abrechnungen, Quellensteuer, Lohnausweise sowie Ein- und Austritte.

Daher haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Sie in dem Bereich der Personaladministration bestmöglich zu unterstützen.

Vom Eintritt bis zum Austritt eines Mitarbeiters übernehmen wir verschiedene Aufgaben der Personalarbeit und stehen Ihnen jederzeit für eine individuelle Beratung zur Seite. Bei Fragen rundum Personalwesen stehen wir für Beratungen zur Verfügung.

Sie können sich auf unsere Professionalität und Zuverlässigkeit verlassen.

 

Rodolfo Intaglietta – eidg. diplomierter Treuhandexperte & Diplomierter Experte in Rechnungslegung und Controlling

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Die Leistungen einer externen Lohnbuchhaltung

Wer die Lohnbuchhaltung auslagern möchte, erhält mit ONE! Treuhand eine verlässliche und strukturierte Lösung für alle lohn- und personalrelevanten Aufgaben.

Wir unterstützen Unternehmen in Zürich und der ganzen Schweiz mit klaren Prozessen, digitaler Abwicklung und persönlicher Betreuung.

  • Arbeitsverträge: Aufsetzen und Prüfen von Arbeitsverträgen sowie rechtssichere Dokumentation
  • Lohnbuchhaltung: Führen, Berechnen und Analysieren der gesamten Lohnbuchhaltung
  • Sozialversicherungen: Beratung bei der Auswahl der passenden Sozialversicherungen und Unterstützung bei Anmeldungen
  • Quellensteuer: Beratung zur Quellensteuer, Berechnungen und korrekte Abwicklung der Meldungen
  • Krankheitsfälle: Unterstützung beim Umgang mit Krankheitsfällen inkl. rechtlicher Einordnung
  • Unfall: Abwicklung bei Unfällen sowie Beratung zur Rechtslage und notwendigen Meldungen
  • Ferien: Verwaltung von Ferienansprüchen und Beratung zur gesetzlichen Regelung
  • Überstunden: Beratung und korrekte Abwicklung von Überstunden gemäss Rechtslage
  • Kündigung: Aufsetzen von Kündigungen und rechtssichere Begleitung des Prozesses
  • AHV, UVG, KTG, Pensionskasse: Erstellung von Abrechnungen, Meldungen und Anmeldungen bei allen relevanten Versicherungen
  • Lohnausweise: Erstellung und Verteilung der jährlichen
  • Lohnzahlungen: Aufsetzen und Ausführen fristgerechter Lohnzahlungen

Mit ONE! Treuhand entlasten Sie Ihr HR, reduzieren Fehlerquellen und stellen sicher, dass Ihre Mitarbeitenden ihre Löhne korrekt, pünktlich und nachvollziehbar erhalten.

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Zeit gewinnen

Mehr Fokus auf Ihr Kerngeschäft.

Weniger Administration, kein Papierkram, keine Umwege.

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Geld sparen

Weniger Fehler, bessere Steuerstruktur.

Gezielt optimieren statt unnötig bezahlen.

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Sicherheit erhalten

Ein fester Ansprechpartner.

Eidg. diplomiert und persönlich verantwortlich für Ihre Zahlen.

Warum ONE! Treuhand

ONE! Treuhand ist Mitglied von TREUHAND|SUISSE, dem Berufsverband der Schweizer Treuhandbranche, und seit 2009 in Zürich-Glattbrugg tätig. Die Mitgliedschaft setzt eine fundierte Berufsausbildung voraus. Jedes Jahr absolvieren wir verpflichtende Weiterbildungen, und wir sind über eine Berufshaftpflichtversicherung abgesichert.

 

Keine Bindung, abgesicherte Mandate

Sie bleiben flexibel. Es gibt keine Mindestlaufzeit und keine Kündigungsfrist. Wenn die Zusammenarbeit für Sie nicht passt, beenden Sie sie zu jedem Zeitpunkt. Sollte uns ein Fehler unterlaufen, der einen Schaden verursacht, greift unsere Berufshaftpflichtversicherung.

Was unsere Kunden sagen

Über 300 KMU aus Zürich, der ganzen Schweiz und international vertrauen ONE! Treuhand

 

Mehr über ONE! Treuhand und unser Team

4 EINFACHE SCHRITTE

So starten Sie mit Ihrer externen Lohnbuchhaltung

Viele Unternehmen möchten ihre Lohnprozesse modernisieren, scheuen aber den Aufwand eines Wechsels. Genau deshalb führen wir Sie durch einen klaren, einfachen Startprozess. Sie wissen jederzeit, was passiert – ohne Zusatzaufwand und ohne Unterbruch im laufenden Betrieb.

1

Kennenlernen & Lohnsituation prüfen

Im Erstgespräch analysieren wir Ihre aktuelle Lohnbuchhaltung: Prozesse, Lohnläufe, Sozialversicherungen, Quellensteuer, Absenzen und administrative Aufgaben. Sie erhalten eine erste Einschätzung, wo Entlastung und Optimierung möglich sind.

2

Anforderungen definieren & Setup planen

Gemeinsam legen wir fest, welche Aufgaben wir übernehmen, wie die Datenübermittlung funktioniert und welche Tools eingesetzt werden. Daraus entsteht ein klarer Fahrplan für einen reibungslosen Übergang – inklusive Verantwortlichkeiten und Zeitplan.

3

Digitale Einrichtung & Übernahme der Lohnprozesse

Wir richten die digitale Lohnumgebung ein, übernehmen alle relevanten Daten, prüfen diese und starten mit den ersten Lohnläufen. Mutationen, Absenzen und Dokumente können Sie ab sofort einfach digital übermitteln.

4

Monatliche Lohnläufe & laufende Betreuung

Sie erhalten pünktliche, korrekte Löhne, saubere Abrechnungen und vollständige Meldungen an Versicherungen und Behörden. Ihr persönlicher Ansprechpartner steht Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung und sorgt für Sicherheit im gesamten Lohnprozess.

Zeit, für die optimierte Lohnbuchhaltung mit erfahrenen Experten aus Zürich

Kostenloses Erstgespräch vereinbaren

Erfahren Sie alles über gute Lohnbuchhaltung in unserer Knowledge Base

Wir haben das ganze Wissen der Lohnbuchhaltung in wertvollen Artikeln für Sie zusammengefasst. Kurz und knapp, aufbereitet für Unternehmenslenker.

 

Häufig gestellte Fragen zur Lohnbuchhaltung mit ONE! Treuhand

Basierend auf den Anliegen, die wir täglich von Unternehmen aus Zürich und der ganzen Schweiz hören.

 

Welche Aufgaben übernehmen wir im Personalwesen?

Die Beschäftigung von Personal ist für das betriebliche Personalwesen eine vielschichtige soziale und administrative Herausforderung. Die ganzheitliche Betrachtung von Gesetzen, Versicherungen, Verträgen, Lohnmodellen stellen hohe Anforderungen an Fachkompetenz und sind zeitintensiv.

Bereits in einem KMU mit Mitarbeiter kann das Outsourcing der gesamten Lohnadministration und Personaladministration für Ihre Firma vorteilhaft sein.

Unsere Dienstleistungen gliedern sich in folgende Bereiche:

Lohnadministration und Personaladministration

  • Monatliche Lohnabrechnungen und jährliche Lohnausweise erstellen inkl. verschicken
  • Zahlungen per e-Banking ausführen
  • Ein- und Austritte verwalten
  • Arbeitszeitkontrolle, Ferien verwalten
  • Erstellung von Personalstatistiken
  • Quellensteuerabrechnungen, Bewilligungen einholen

Sozialversicherungen

  • Abrechnung mit Sozialversicherungen
  • Beratung rundum Sozialversicherung
  • Bei Personalversicherungen anmelden und abmelden

Allgemeine HR-Dienstleistungen

  • Führen von Personaldossiers
  • Spesenreglemente und Mitarbeiterreglemente erstellen
  • Gestaltung und Beratung bei Arbeitsverträgen, Kündigungen
  • Beratung in Personalfragen
  • Arbeitszeugnisse erstellen
  • Lohnfortzahlungen korrekt abwickeln (Krankheit, Unfall, Mutterschaft etc.)

Warum braucht es einen Arbeitsvertrag?

Der Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien. Er beinhaltet Regelungen zum Arbeitsverhältnis sowie zu den Rechten und Pflichten beider Vertragsparteien. Er wird aufgesetzt damit sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermassen absichern können.

Welche Arten von Arbeitsverträgen gibt es?

Das Rechtssystem der Schweiz definiert verschiedene Arten von Arbeitsverträgen.

Dazu gehören unter anderem

  • der Einzelarbeitsvertrag (EAV),
  • der Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
  • und der Normalarbeitsvertrag (NAV).

Beim Einzelarbeitsvertrag gibt es noch Verträge für spezielle Arbeitsverhältnisse. Dazu zählen der Lehrvertrag, der Handelsreisendenvertrag, sowie der Heimarbeitsvertrag.

Gesetzliche Bestimmungen rund um Arbeitsverträge sind im Obligationenrecht (OR) ab Art. 319 OR geregelt.

Wie wird richtig gekündigt?

Sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber haben das Recht, das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Bei einem befristeten Vertrag endet das Arbeitsverhältnis normalerweise ohne Kündigung.

Bei einem unbefristeten Vertrag muss eine Kündigung eingereicht werden. Im Arbeitsvertrag ist normalerweise geregt, ob die Kündigung schriftlich erfolgen muss. Wenn nicht, genügt eine mündliche Kündigung.

Eine Kündigung ist erst ab dem Zeitpunkt gültig, an dem die andere Partei sie erhalten hat. In der Schweiz ist man nicht verpflichtet einen Kündigungsgrund anzugeben, ausser die Gegenpartei Partei verlangt einen Grund.

Für eine gültige Kündigung muss die im Arbeitsvertrag angegebene Kündigungsfrist eingehalten werden. Falls der Vertrag keine Frist enthält, gelten die normalen schweizerischen Kündigungsfristen gemäss Obligationenrecht.

Wenn ein Arbeitnehmer krankgeschrieben ist, einen Unfall hatte, Militär- oder Zivildienst leistet oder schwanger ist, gilt für die Person ein vorübergehender Kündigungsschutz.

Welche Sozialversicherungsbeiträge müssen geleistet werden?

Ab dem 18. Lebensjahr werden bis zum Ende der Erwerbstätigkeit, Beiträge an die Sozialversicherung geleistet.

Die Beiträge an AHV, IV und EO betragen zusammen 10,6 Prozent des massgebenden Lohns und werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmenden getragen (je 5,3 Prozent). Die Arbeitslosenversicherung kostet 2,2 Prozent, ebenfalls hälftig geteilt, und wird bis zu einem Jahreslohn von CHF 148’200 pro Arbeitsverhältnis erhoben; auf höheren Lohnanteilen fallen seit 2023 keine ALV-Beiträge mehr an.

Dazu kommen dann noch die Berufsunfallversicherung (BUV), welche vom Arbeitgeber übernommen wird und die Nichtbetriebsunfallversicherung (NBUV), welche vom Arbeitnehmer bezahlt wird bzw. kann der Arbeitgeber auch übernehmen.

Zudem kann eine Krankentaggeldversicherung (KTG) für das Personal abgeschlossen werden. Diese Versicherung bezahlt den Lohn für jemand, der krankheitsbedingt an der Arbeit verhindert ist. Wichtig ist zu verstehen, dass diese Krankentaggeldversicherung (KTG) freiwillig ist und eben nicht – wie oft angenommen – obligatorisch.

Für die berufliche Vorsorge (BVG) müssen Arbeitnehmern angemeldet werden, welche die Eintrittsschwelle (minimaler Lohn) pro Jahr überschreiten.

Wie sieht der Ferienanspruch von Mitarbeitern aus?

Nach Art. 329a OR hat ein Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 20. Altersjahr jährlich Anspruch auf mindestens 5 Wochen Ferien und danach auf mindestens 4 Wochen.

Wer muss Quellensteuer bezahlen?

Quellensteuerpflichtig sind ausländische Arbeitnehmende mit Wohnsitz in der Schweiz ohne Niederlassungsbewilligung C sowie Personen mit Wohnsitz im Ausland, die in der Schweiz Erwerbseinkommen erzielen. Ausgenommen sind Personen, deren Ehepartner das Schweizer Bürgerrecht oder eine C-Bewilligung besitzt.

Der Betrag wird direkt vom Arbeitgeber vom Lohn abgezogen und an das Steueramt überwiesen.

Bis wann müssen Lohnausweise und AHV-Abrechnungen eingereicht werden?

Für den Lohnausweis besteht keine gesetzliche Kalenderfrist. Er wird jährlich ausgestellt und muss den Mitarbeitenden so rechtzeitig vorliegen, dass sie ihn der Steuererklärung beilegen können (Art. 125 Abs. 1 Bst. a DBG) — im Kanton Zürich also vor dem 31. März. Die AHV-Lohnbescheinigung ist dagegen fristgebunden: Sie ist innert 30 Tagen nach Ablauf des Kalenderjahres abzurechnen (Art. 36 Abs. 2 und 3 AHVV) und muss spätestens am 30. Januar bei der Ausgleichskasse eintreffen. ONE! Treuhand überwacht diese Fristen für alle betreuten Mandate.

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Starten Sie mit einem unverbindlichen Erstgespräch und lernen Sie ONE! Treuhand persönlich kennen.

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Ein Treuhänder sitzt im modernen Konferenzraum, bereit für Finanzberatung. Keywords: Treuhand, Steuerberatung, Professionalität.

Rodolfo Intaglietta | Geschäftsführer

Eidg. diplomierter Treuhandexperte &

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Standort: Zürich-Glattbrugg

Mail: welcome@onetreuhand.ch

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